Des Sultans Gesetz

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Felix Dahn: Des Sultans Gesetz (1873)

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»dieses geht nicht!« sprach in Joppe
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Sultan Selim, der vor kurzem
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Abgeschlossen auf drei Jahre
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Waffenstillstand mit den Christen
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Drüben in Jerusalem.

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»dieses geht nicht, daß die kecken
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Tempelritter, diese Schlingel,
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Tag für Tag gen Joppe reiten
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Und mir meiner schönsten Türken-
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Mädchen Herzen schnappen weg.

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Weil nun solches Herzgeschappen
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Anhebt meist mit Schleierlüften,
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So befehl ich: jeden Templer,
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Welcher eines Türkenmädchens
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Schleier lüftet, trifft der Tod:

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Wenn sie nicht statt dessen vorzieht,
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Nach der Wahl des Mädchens selber,
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Daß den frechen Übeltäter
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Augenblicklich von dem Vater
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Sie empfängt zum Eh'gemahl.«

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Dies Gesetz schuf zürnend Selim. –
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Solches hatte kaum vernommen
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In Jerusalem Herr Reinhart,
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Auch ein frommer Tempelritter,
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Als er stracks gen Joppe ritt.

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Fest in seinen langen, weißen
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Mantel eingehüllt durchschritt er
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Joppes Straßen: herrlich schritt er:
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Tausend Türkentöchter seufzten
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Durch die Läden: »Welch' ein Mann.«

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Sieh, da wandeln ihm entgegen,
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Tief verhüllt, zwei Türkenmädchen:
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Und der ungezogne Templer
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Hebt sofort der einen Schleier
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Und er ruft: »Schön! Wahrlich, schön!«

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Und er zieht sogleich der zweiten
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Von dem Antlitz auch den Schleier:
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»tausend Tode will ich sterben«,
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Ruft er, »schönstes Weib der Erde –
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Aber einmal küß' ich dich.«

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Und er küßt sie. – Und natürlich
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Wird sofort er arretiert auch
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Von den türkischen Gendarmen –
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Und das fromme Joppe jubelt:
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»diesem wird's mal schlecht ergehn!

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Denn die braven Türkenmädchen,
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Die so tödlich er gekränkt hat,
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Waren – also mög' es jedem
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Kecken Schleierlüfter werden –
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Sultan Selims Töchter selbst!« –

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Vor dem Sultan stand der Ritter:
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Und es sprach die eine Tochter
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– Schwarze Brau'n zog sie zusammen
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Und es war die ält're Tochter,
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Die der Frevler

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»vater, Todes soll er sterben
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Nach dem ersten Paragraphen
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Deiner Satzung: – ich verlang' es!«
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Und der Sultan, turbannickend,
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Sprach: »Gestrenge Tochter, ja!«

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Doch da sprach die jüng're Tochter,
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– Blondgelockt, sie, die er küßte: –
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»lieber Vater, ich verlange
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Diesen jungen Staatsverbrecher
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Nach Gesetz zum Eh'gemahl.

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Denn ich bin ein Türkenmädchen
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Und ein Templer ist der Ritter
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Und er hat – ich kann's beweisen –
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Meinen Schleier hoch gelüftet
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Und dein zweiter Paragraph« –

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»schweig und nimm ihn!« sprach der Sultan,
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»schwierig ist's, Gesetze machen,
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Schwerer noch ist's, Mädchen hüten: –
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Küss' mich, Goldgelock, mein Liebling,
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Heute noch soll Hochzeit sein.«

(Haider, Thomas. A Large Annotated Reference Corpus of New High German Poetry. In: Proceedings of the 2024 Joint International Conference on Computational Linguistics, Language Resources and Evaluation (LREC-COLING 2024), S. 677–683, Torino, Italia. ELRA and ICCL. 2024. Ursprünglich aus: Deutsches Textarchiv, CC BY-SA 4.0.)

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Felix Dahn
(18341912)

* 09.02.1834 in Hamburg, † 03.01.1912 in Breslau

männlich, geb. Dahn

deutscher Jurist, Schriftsteller, Historiker

(Aus: Wikidata.org)

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