2. Das alte, gute Recht

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Ludwig Uhland: 2. Das alte, gute Recht (1816)

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Wo je bei altem, gutem Wein
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Der Württemberger zecht,
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Da soll der erste Trinkspruch sein:
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Das

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Das Recht, das unsres Fürsten Haus
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Als starker Pfeiler stützt
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Und das im Lande ein und aus
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Der Armut Hütten schützt.

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Das Recht, das uns Gesetze gibt,
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Die keine Willkür bricht;
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Das offene Gerichte liebt
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Und giltig Urteil spricht.

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Das Recht, das mäßig Steuern schreibt
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Und wohl zu rechnen weiß,
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Das an der Kasse sitzen bleibt
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Und kargt mit unsrem Schweiß.

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Das unser heil'ges Kirchengut
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Als Schutzpatron bewacht,
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Das Wissenschaft und Geistesglut
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Getreulich nährt und facht.

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Das Recht, das jedem freien Mann
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Die Waffen gibt zur Hand,
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Damit er stets verfechten kann
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Den Fürsten und das Land.

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Das Recht, das jedem offen läßt
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Den Zug in alle Welt,
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Das uns allein durch Liebe fest
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Am Mutterboden hält.

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Das Recht, des wohlverdienten Ruhm
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Jahrhunderte bewährt,
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Das jeder, wie sein Christentum,
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Von Herzen liebt und ehrt.

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Das Recht, das eine schlimme Zeit
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Lebendig uns begrub,
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Das jetzt mit neuer Regsamkeit
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Sich aus dem Grab erhub.

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Ja! wenn auch wir von hinnen sind,
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Besteh es fort und fort
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Und sei für Kind und Kindeskind
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Des schönsten Glückes Hort!

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Und wo bei altem, gutem Wein
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Der Württemberger zecht,
43
Soll stets der erste Trinkspruch sein:

(Haider, Thomas. A Large Annotated Reference Corpus of New High German Poetry. In: Proceedings of the 2024 Joint International Conference on Computational Linguistics, Language Resources and Evaluation (LREC-COLING 2024), S. 677–683, Torino, Italia. ELRA and ICCL. 2024. Ursprünglich aus: Deutsches Textarchiv, CC BY-SA 4.0.)

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Ludwig Uhland
(17871862)

* 26.04.1787 in Tübingen, † 13.11.1862 in Tübingen

männlich, geb. Uhland

deutscher Dichter, Literaturwissenschaftler und Landtagsabgeordneter

(Aus: Wikidata.org)

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