XvIII. Quantum est quod nescimus!

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Andreas Gryphius: XvIII. Quantum est quod nescimus! (1650)

1
Jsts! oder ists ein wahn! daß anverwandter Blutt
2
Sey kräfftig vnsern Geist durch frembde macht zu rühren:
3
Soll wenn mein freundt betrübt/ ich mich bekümmert spüren?
4
Ob schon mir nicht endeckt wird seiner schmertzen glutt.

5
Soll/ wenn sein Cörper fault/ mein hochbestürtzter mutt
6
In vnbekandt er angst sich kräncken vnd verlieren?
7
Soll mich sein bild zu nacht in lust vnd schrecken führen.
8
Vnd trösten in der pein/ vnd rathen was mir gutt?

9
Mein Bruder/ ehe man mir deinen todt entdecket:
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Hast du drey Nachte mich auß meinem schlaff erwecket
11
Vnd mein vnendlich leid zu lindern dich bemüht.

12
Du hast mir zeit vnd Ortt der abgelegnen reisen/

13
Da ich nicht reisen wolt’ außdrücklich wollen weisen;
14
Ists! oder wissen wir/ weit minder alß man stht.

(Gryphius, Andreas: Teutsche Reim-Gedichte. Frankfurt (Main), 1650.Aus: Haider, Thomas. A Large Annotated Reference Corpus of New High German Poetry. In: Proceedings of the 2024 Joint International Conference on Computational Linguistics, Language Resources and Evaluation (LREC-COLING 2024), S. 677–683, Torino, Italia. ELRA and ICCL. 2024. Ursprünglich aus: Textgrid, CC BY-SA 3.0.)

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Andreas Gryphius
(16161664)

* 02.10.1616 in Głogów, † 16.07.1664 in Głogów

männlich, geb. Gryphius

natürliche Todesursache | Schlaganfall

Dichter des Barock

(Aus: Wikidata.org)

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