XiII. Beschluß deß XXIII. Jahrs

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Andreas Gryphius: XiII. Beschluß deß XXIII. Jahrs (1650)

1
Jn Angst/ in trüber noth/ in hoffnung/ schmertz vnd pein
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In sorgen vnd in ach/ hab ich diß kurtze Leben/
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Wo fern es leben heißt/ der Eitelkeit gegeben.
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Hab ich von ach vnd furcht je ledig mögen seyn?

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Ade Welt! Gunst Ade! jetzt bin ich nicht mehr dein.
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Ich wil den freyen Geist/ nun wehmut frey/ erheben/
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Ich wil mit freyem Sinn/ weit vber alle schweben.
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Die stränge dinstbarkeit schleußt in viel ketten eyn!

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Mich soll kein glimpf noch schimpff/ kein weh vnd wohl mehr
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binden/
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Man soll fortan mich frey von zweifel stricken finden/
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Ich mag nicht toller lust/ mehr zu gebotte stehn.

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Gib allzeit freyer GOTT der du dich frey heist ehren:
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Daß ich dich mög allzeit mit freyen O hren hören/
15
Biß ich durch dich/ zu dir/ werd’ in die Freystatt gehn.

(Gryphius, Andreas: Teutsche Reim-Gedichte. Frankfurt (Main), 1650.Aus: Haider, Thomas. A Large Annotated Reference Corpus of New High German Poetry. In: Proceedings of the 2024 Joint International Conference on Computational Linguistics, Language Resources and Evaluation (LREC-COLING 2024), S. 677–683, Torino, Italia. ELRA and ICCL. 2024. Ursprünglich aus: Textgrid, CC BY-SA 3.0.)

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Andreas Gryphius
(16161664)

* 02.10.1616 in Głogów, † 16.07.1664 in Głogów

männlich, geb. Gryphius

natürliche Todesursache | Schlaganfall

Dichter des Barock

(Aus: Wikidata.org)

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