50.

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Friedrich von Logau: 50. (1630)

1
Ein Kläger kam und sprach: Herr Richter, ich bekenne,
2
Beklagter soll mir thun, so viel als ich benenne.
3
Der Richter sprach: So schau und gibs, Beklagter, hin,
4
Daß du von Schulden los, und ich vom richten bin.
5
Beklagter sprach: Ich kan zwar keine Schuld gestehen,
6
Doch geb ich halbes hin, dem zancken zu entgehen.
7
Wer besser richten kan, der richte drüber frey,
8
Wer unter dreyen hier der Allerklügste sey.

(Haider, Thomas. A Large Annotated Reference Corpus of New High German Poetry. In: Proceedings of the 2024 Joint International Conference on Computational Linguistics, Language Resources and Evaluation (LREC-COLING 2024), S. 677–683, Torino, Italia. ELRA and ICCL. 2024. Ursprünglich aus: Deutsches Textarchiv, CC BY-SA 4.0.)

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Friedrich von Logau
(16051655)

* 01.01.1605 in Q4972670, † 24.07.1655 in Legnica

männlich

Dichter des Barock

(Aus: Wikidata.org)

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