LxVI. Als es gleich jährig war, daß sein Herr Schwager und er geheyrathet in Ebersdorf

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Nicolaus Ludwig von Zinzendorf: LxVI. Als es gleich jährig war, daß sein Herr Schwager und er geheyrathet in Ebersdorf (1735)

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Gottes Führung fodert Stille:
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Wo der Fuß noch selber rauscht,
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Wird des ewgen Vaters Wille,
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Mit der eignen Wahl vertauscht.

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Wer da leben will, der sterbe:
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Wer nicht stirbt, der lebet nicht:
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Ehe denn das Fleisch verderbe,
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Scheinet uns kein wahres Licht.

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Was die andern Menschen wollen,
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Läßt der Schöpfer noch geschehn:
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Aber, wenn die Kinder schmollen,
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Läßt er sie die Ruthe sehn.

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Alle menschliche Geschäfte
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Gehen überhaupt nicht gut,
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Wo man sie durch eigne Kräfte
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Und nicht aus der Gnade thut.

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Göttliche und innre Dinge
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Lassen vollends gar nicht zu,
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Daß man sie mit Sturm erzwinge,
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Sondern weisen uns zur Ruh.

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Zeitlich, ewig, geist- und leiblich,
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Beut sich oftermals die Hand:
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Aber, wie so unbeschreiblich
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Schließt sichs an das Ehe-Band.

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Darum ist es unumgänglich,
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Jesus führ uns erst hinein;
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Will man hoffen überschwenglich
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Drinnen unterstützt zu seyn.

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Wenn wir uns nur richtig wüsten,
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Was die Regel anbelangt,
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Da der Bräutigam der Christen,
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Vormals drinnen hergeprangt.

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Nein! bey unserm Ehe-Bande,
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Das sich diesen Tag verneut,
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Ist zu wenig Schmach nnd Schande,
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Und zu viel Gemächlichkeit.

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Höchstes Vorbild aller Ehe,
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Welche heilig ist und rein:
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Deine Stäbe,
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Richten unsre Ehen ein.

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Deine blutige Gestalten
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Müssen unsern Ehestand
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Jmmer in den Schrancken halten:
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Denn wir sind dir nah verwand.

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Das bißherige Versehen
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Uberfahre mit dem Blut,
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Das vor aller Welt Vergehen
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Gnug und überschwenglich thut.

49
La
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Was noch hinterstellig ist,
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Daß wir in dem Lichte wandeln,
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Herr! wie du im Lichte bist.

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Unsern Stand laß mit dem Glantze
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Deiner Kraft umfangen seyn,
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Und ein iedes Kind zur Pflantze
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Der Gerechtigkeit gedeyhn.

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Laß uns nicht beschämet stehen,
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Wann du Eh’-Gerichte hegst;
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Sondern mit zur Hochzeit gehen,
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Wo du zu bewirthen pflegst.

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Vor das Gute,
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Lobt man dich, so gut man kan:
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Ist der Menschen Lob zu wenig,
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Nimm das Lob der Geister an.

(Zinzendorf, Nicolaus Ludwig von: Teutscher Gedichte Erster Theil. Herrnhuth, 1735.Aus: Haider, Thomas. A Large Annotated Reference Corpus of New High German Poetry. In: Proceedings of the 2024 Joint International Conference on Computational Linguistics, Language Resources and Evaluation (LREC-COLING 2024), S. 677–683, Torino, Italia. ELRA and ICCL. 2024. Ursprünglich aus: Textgrid, CC BY-SA 3.0.)

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