Verbündnis-Regeln der Gesellschafft zum weltlichen Einsiedler

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Hans Assmann von Abschatz: Verbündnis-Regeln der Gesellschafft zum weltlichen Einsiedler (1704)

1
Wer kommen will in dieses Hauß/
2
Darff nicht die ungetreuen Sinnen
3
Mit falschen Farben zieren aus;
4
Ein treues Hertz allein ist angenehm hierinnen.

5
Wer in die treu-verknüpffte Zahl
6
Will willig werden auffgenommen/
7
Muß durch geneigter Stimmen Wahl
8
Erlaubnis neben uns zu treten überkommen.

9
Auff gleiche Jahr und gleichen Stand
10
Pflegt unser wählen sich zu gründen/
11
Der Tugend reichen wir die Hand/
12
Auch Demutt und Gedult kan bey uns Stelle finden.

13
Wer in diß Bündniß schreitet ein
14
Muß dreyerley zuvor versprechen:
15
Beständig/ Andachts-voll zu seyn/
16
Und sich zu keiner Zeit Gehorsams zu entbrechen.

17
Wo Andacht in dem Hertzen brennt/
18
Läst sie sich auch durch Wercke spüren/
19
Wer sich ein frommes Mitglied nennt/
20
Wird unsre Wohnungs-Statt durch ein Gedächtnis zieren.

21
Der beste Zeit-Vertreib und Spiel
22
Besteht in schwätzen oder singen:
23
Wem nicht die Stimme folgen will
24
Kan Lieder nach Befehl der andern Schwestern bringen.

25
Die Andacht leitet auch dahin/
26
Daß man ein täglich Angedencken
27
Soll in dem Hertzen lassen blühn/
28
Wenn Zeit und Glücks-Fall uns durch schweren Abschied

29
Beständigkeit macht uns verpflicht/
30
Bey diesem Stande treu zu leben/
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Und keinem fremden Orden nicht/
32
Biß sieben Jahre sind vorbey/ sich zu ergeben.

33
Auch lehret uns Beständigkeit
34
Bey einerley Gedancken bleiben/
35
Den Nahmen den wir uns geweyht
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Mit Gold und Diamant in Sinn und Hertze schreiben.

37
Gehorsam ist jedwedes Glied
38
Dem Orden schuldig zu erweisen/
39
Wohin es sein Verordnen zieht/
40
Bey höchster Ungenad und Straffe zu verreisen.

41
Ein Kuß soll jedem seyn vergünnt
42
Beym Wiederkommen und beym Scheiden/
43
Wer straffens-würdig sich befindt/
44
Soll/ was ihm aufferlegt/ mit allem Willen leiden.

45
Wer sich mit List gedrungen ein/
46
Wer Treu und Höfligkeit verletzet/
47
Wer irrt/ und ungestrafft will seyn/
48
Wird durch gemeinen Schluß aus unsrer Zahl gesetzet.

49
Wer der Gesellschafft sich entreist/
50
Und einen andern Stand will fassen/
51
Soll von uns werden ausgeweist/
52
Und seines Wanckelmutts ein Denckmahl hinterlassen.

(Abschatz, Hans Assmann von: Poetische Ubersetzungen und Gedichte. Leipzig, 1704.Aus: Haider, Thomas. A Large Annotated Reference Corpus of New High German Poetry. In: Proceedings of the 2024 Joint International Conference on Computational Linguistics, Language Resources and Evaluation (LREC-COLING 2024), S. 677–683, Torino, Italia. ELRA and ICCL. 2024. Ursprünglich aus: Textgrid, CC BY-SA 3.0.)

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Hans Aßmann Freiherr von Abschatz
(16461699)

* 04.02.1646 in Q7999247, † 22.04.1699 in Legnica

männlich

deutscher Barocklyriker und Übersetzer

(Aus: Wikidata.org)

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