Als Herr Christoph Ferdinand Kamper an. 1706 den gradum Doctoris beyder Rechten erhielt, im nahmen der in Jena studierenden Schlesier. E. G

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Christian Hofmann von Hofmannswaldau: Als Herr Christoph Ferdinand Kamper an. 1706 den gradum Doctoris beyder Rechten erhielt, im nahmen der in Jena studierenden Schlesier. E. G (1709)

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Beglückte Themis-burg! dein grund muß ewig stehn,
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Und wird durch keinen sturm der zeiten umgerissen,
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So lang als räthe noch in deinen thoren gehn,
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Die recht und billichkeit geschickt zu handeln wissen.
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Ob ein Lycurgus schon vorlängst vermodert ist,
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Und Numa seinen glantz in asch und staub verschliest:
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So trägt doch unsre zeit noch kluge Labeonen,
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Bey denen recht und licht, als treue schwestern, wohnen.

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Es will das theure recht nicht blind gewogen seyn:
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Man muß hier gantz genau das gleich-gewichte kennen;
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Drum stimmt ein kluger nicht in schluß und urtheil ein,
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Wo statt des rechten lichts geborgte lampen brennen.
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Die wahrheit, so man nur mit fremden augen sieht,
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Gleicht schätzen, die ein traum aus falschen bergen zieht;
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Und die, wie Capito, blos auf die alten trauen,
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Bekommen nur den schaum der rechte zu beschauen.

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Wer die gelehrsamkeit nicht blos nach brode mißt,
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Sucht tieffer in die klufft derselben einzudringen:
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Und weil man sonsten leicht den rechten grund vergißt,
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So muß sich der verstand zuerst in ordnung bringen.
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Das zeigt der weisen kunst, so regeln ausgedacht,
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Nach denen unser geist bewährte schlüsse macht:
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Die öffnet ihm das thor in den entfernten thronen,
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Wo die vernunfft regiert, und recht und wahrheit wohnen.

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Doch kan die wahrheit nicht entblößt von tugend seyn;
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Denn wer die laster soll mit strengen strafen rächen,
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Und das gedrückte volck mit hülff und rath erfreun,
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Muß denen neigungen zuvor den willen brechen.
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Wer seiner urtheil grund auf tollen vorwitz setzt,
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Und nach geschencken spricht, wird selten hochgeschätzt;
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Doch wissen darff nicht frey von dem gewissen bleiben:
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Drum muß ein Seneca sich selbst gesetze schreiben.

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Drauf wird die göldne burg der Themis aufgethan:
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Und wen ein kluger zweck auf diesen weg getrieben,
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Der greifft, wie Grotius, das recht des himmels an,
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Das unser Schöpfer selbst in unsre brust geschrieben:
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Diß zeigt den festen grund und das gewisse licht,
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Das grossen königen und völckern urtheil spricht:
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Es heist den tieffen quell uns klar vor augen kommen,
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Aus dem Athen und Rom ihr erstes recht genommen.

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So denn versteht man erst, was ein Justinian
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Aus stücken alter zeit der nach-welt aufgehoben:
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Man sieht, was recht und fleis, betrug und list gethan:
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Man tadelt nicht, was recht; man lernt nicht laster loben.
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Was ein Pomponius und Ulpian gelehrt,
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Wird, wie sie selbst begehrt, verständig angehört:
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Und wer das alte Rom sich wohl beschreiben lassen,
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Kan ihrer sprüche krafft offt von sich selbsten fassen.

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Das alte Teutschland reicht zugleich gesetze dar,
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So viel die schrifften uns von jenen zeiten gönnen:
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Und die erfahrung macht den schluß noch täglich wahr,
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Daß unsre grentzen auch juristen zeigen können.
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Drum wer sich Byzantz blos mit Rom zum zwecke stellt,
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Und den Tribonian vor seinen abgott hält,
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Kennt Teutschlands gaben nicht, und hat noch nie gelesen,
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Wie Lyncker, Schilter, Stryck ums recht bemüht gewesen.

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Beglücktes Saal-Athen! wo ein erwünschtes fest
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Den weg zur Themis-burg uns in exempeln zeiget:
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Die deiner lehrer schluß als lehrer schauen läst:
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Wie klugheit, kunst und fleiß zum ehren-gipfel steiget.
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Die freude, die man hier bey deinem flore spürt,
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Wird durch der lüffte gunst weit in die welt geführt:
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Und unser Schlesien läst auf den breiten auen,
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Die Guttalus benetzt, auch sein vergnügen schauen.

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Beglücktes Schlesien! das solche söhne zeugt,
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Die licht und recht zugleich aus welt und büchern lernen.
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So kan der alte ruhm, der an die wolcken steigt,
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Bey der gelehrten welt sich nie von dir entfernen;
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Dein Kamper stellet dir itzt sein exempel dar,
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Und macht den reiffen schluß des weisen Hanckens wahr:
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Ja was der kluge Krantz vorlängst an ihm erblicket,
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Das wird auf diesen tag vortrefflich ausgedrücket.

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Dein Kamper hat den weg vernünfftig angestellt:
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Erst muste Treuner ihn den grund der weißheit zeigen,
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Der weißheit, die vernunfft und nutzen in sich hält:
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Dann kunte sein verstand zur rechts-gelahrheit zeigen,
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Wo Beyer, Bohse, Flörck, die fackeln aufgesteckt,
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Die Roms und Teutschlands recht ihm mit vernunfft entdeckt:
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Darauf Wildvogels fleis und Slevogts kluge glossen
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Jhm noch dazu das recht der kirchen aufgeschlossen.

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Erlaube, werther freund! daß unsre liebes-pflicht,
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Zu der die tugend uns sam̃t der vernunfft verbindet,
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Anitzt mit dir zugleich die freuden-rosen bricht,
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Die dein gelehrter fleiß auf schnee und eise findet.
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Laß den getreuen wunsch von unsrer hand bestehn:
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Der himmel, der dich heißt in lehrer-orden gehn,
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Der schaffe, daß dein fleiß auf der gelehrten reise,
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Viel andern diesen weg zur rechts-gelahrheit weise!

(Haider, Thomas. A Large Annotated Reference Corpus of New High German Poetry. In: Proceedings of the 2024 Joint International Conference on Computational Linguistics, Language Resources and Evaluation (LREC-COLING 2024), S. 677–683, Torino, Italia. ELRA and ICCL. 2024. Ursprünglich aus: Deutsches Textarchiv, CC BY-SA 4.0.)

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Christian Hoffmann von Hoffmannswaldau
(16161679)

* 01.01.1616 in Breslau, † 18.04.1679 in Breslau

männlich

deutsch-schlesischer Lyriker und Epigrammatiker, Politiker und Diplomat

(Aus: Wikidata.org)

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